21. Teilrevision Zonenplan und 10. Teilrevision "Sonderzonen Ebni" (SIG Areal) ist genehmigt
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat mit Beschluss vom 6. August 2024 die am 7. März 2024 vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall beschlossene 21. Teilrevision des Zonenplans und 10. Teilrevision der Bauordnung betreffend Sonderzonen Ebni (SIG-Areal) rechtskräftig genehmigt.
Die Sonderzonen bezwecken die Neu- und Weiterentwicklung sowie die freiraumplanerische und architektonische Aufwertung des Gebietes mit dem Ziel, die Ermöglichung einer Mischnutzung auf diesem Teilgebiet des SIG-Areals zu erreichen. Mit den "Sonderzonen Ebni" sind Wohnungen, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie öffentliche Nutzungen zugelassen. Die Sonderzonen können der Transformation des SIG-Areals als historisch gewachsene Struktur gerecht werden und die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Transformation des Entwicklungsschwerpunktes SIG-Areal gewährleisten.
Der Gemeinderat freut sich, dass diese Teilrevision erfolgreich abgeschlossen und die nächsten Schritte für die Realisierung des Hotels auf dem SIG Areal angegangen werden können.